POLITISCHe Rahmenbedingungen

Die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung beziehen sich u.a. auf den Ausbau der erneuerbaren Energien. Der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch soll mindestens 35 % bis 2020  und 80 % bis 2050 betragen. Im Jahr 2015 lag der Anteil am Stromverbrauch bei 32,5 %. Die Abbildung zeigt den Strommix in Deutschland im Jahr 2015. Die erneuerbaren Energien haben insgesamt einen Anteil von 30 % (194,0 Mrd. kWh) am Strommix. Der Anteil der Wasserkraft beträgt 3 % (19,5 Mrd. kWh).

Neben den Bundeszielen haben die Bundesländer ihre landeseigenen Zielsetzungen, die sehr unterschiedlich sein können. Die baden-württembergische Landesregierung hat im Juli 2013 mit dem integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) beschlossen, dass bis 2020 die erneuerbaren Energien 25%  des Endenergiebedarfs decken sollen. Der Beitrag der Wasserkraft zur Stromerzeugung soll bis zum Jahr 2020 auf 8 % erhöht werden. Dies bedeutet einen Ausbau der Wasserkraft von etwa 0,5 Mrd. kWh/a auf 5,5 Mrd. kWh/a bis zum Jahr 2020 und ist durch Modernisierung und Nachrüstung – dem Grenzen gesetzt sind – aber auch durch Neubauten zu erreichen. Im IEKK ist der ökologisch verträgliche Ausbau der Wasserkraft erwähnt, welcher auch den Neubau von Wasserkraftanlagen an vorhandenen Querbauwerken beinhaltet. Eine Maßnahme bezieht sich auf die Förderung der  Kleinwasserkraft bis  zu einer elektrischen Leistung von 1.000 kW.

In Bayern wurde im Mai 2011 das bayerische Energiekonzept "Energie innovativ" beschlossen. Laut diesem sollen die erneuerbaren Energien bis 2025 20 % des Energiebedarfs decken. Der Anteil von Wasserkraft an der Deckung des bayerischen Stromverbrauchs soll von 12,7 % in 2014 auf 17 % in 2021 erhöht werden. Auch hier soll ein Teil durch Modernisierung und Nachrüstung erreicht werden, jedoch ist auch der Neubau von Wasserkraftwerken explizit erwähnt. Neue Wasserkrafttechnologien sollen vorangebracht werden, wobei die Förderung des Schachtkraftwerks, dessen Technologie einen wirtschaftlichen Betrieb auf höchstem gewässerökologischem Niveau ermöglichen soll, ausdrücklich und namentlich genannt wird.